Hallo, nun mal zum Endergebnis. Um die Unterlassungserklärung kam ich nicht drumrum. Ich darf also bis zu meinem Tod oder dem Ableben der Klägerin, keine Modellautos ( egal welche Marke ), mehr als Privatperson online anbieten. Die Klägerin ist fast überall präsent ( Ebay, Hood usw. ). Bei Verstoß, kann diese den ihr " entstandenen Schaden " , selbst bestimmen.Bei der Sache mit der Abmahngebühr, geht es zu wie auf dem Pferdemarkt. Reine Verhandlungssache. Da Geschichten wie Ebay- Handel usw. wirtschaftliche Angelegenheiten sind, greift eine normale private Rechtsschutzversicherung nicht. Ich habe also eine Kanzlei kontaktiert und diese hat eine Mustereinlassung mit Anschreiben erstellt. Ergebnis, statt 700,- € nur 400,- € Mahngebühr. Allerdings auch 200,- € für die Erstellung und Beratung ! Immerhin ein kleiner Schimmer am Horizont. Meine überzähligen Modelle gebe ich nach und nach an Auktionshäuser und lasse diese dort verkaufen. So geht es schneller und ich habe nicht diese Verpackerei. Mit den Ergebnissen kann ich leben,zumal viele Modelle momentan bei Ebay zu Ramschpreisen verkauft werden! Ich habe mir aber zur Aufgabe gemacht, bei Ebay private Anbieter von Modellen zu warnen, da habe ich auch schon mehrere Anbieter vor ähnlichen Nachstellungen bewahrt und diese Leute haben sich herzlichst bedankt !
Grüsse, Blaubauch 8
Grüsse, Blaubauch 8