Nachbau eines Mercedes SSK (kein Bausatz)

      Nachbau eines Mercedes SSK (kein Bausatz)

      Hallo zusammen,

      heute war Käfertreffen in Nürnberg. Da war eine ziemliche Kuriosität dabei, ein selbstgebauter Mercedes SSK. Laut Besitzer kein Bausatz sondern alles selbst zusammengebastelt mit Käfermotor (standesgemäß hinten) und anderen Teilen vom Käfer. Das Auto wär mir nicht aufgefallen wenn es nicht ein Piccolo Modell vom Mercedes geben würde. Mit anderen Bildern verschon ich euch, nur diesen wollt ich euch zeigen.

      Gruss Frank
      Bilder
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      Wenn icht nicht irre, liegt die Altersgrenze -bis auf (nachgerüstete) Sicherheitskompenenten- bei 30+. Bei den getunten Käfern auf dem Maikäfertreffen fragt man sich das auch regelmäßig. Andersfarbene Leuchteinheiten, Scheinwerfer in Xenonlook (oder sogar echt), 911er-Felgen vom 993, 996... - meist eine Kombi aus allem. Werden die nach der H-Abnahme nur noch auf Sicherheit beim TÜV-Termin kontrolliert?
      Ich bin ein bißchen in der Materie, weil ich immer wieder Käufer von Oldtimern vertrete, die abgerollt werden.

      Bei den H-Kennzeichen wird erheblich Schindluder getrieben. Eine grausame Komposition, die es real zeitgemäß nicht gegeben hat, erhält das Kennzeichen, ein reales und reeles Modell dagegen dann nicht, wenn die Gebrauchsspuren etwas heftiger sind.

      TÜV Beamte lesen aber häufig das Gesetz nicht. Dort ist relativ konkret definiert, was H-Kennzeichen fähig ist. Es muss ein zugelassenes Vorbild nachgewiesen werden, wenn also der Nachbau - nicht das Käferchassis! - vor mehr als 30 Jahren bereits zugelassen war, geht das H Kennzeichen in Ordnung, ansonsten ist das Fahrzeug nicht H-Kennzeichen fähig.

      Tuninganbauteile können unproblemtisch sein, wenn sie zeitgemäß waren. Sie dürfen dann auch nachgebaut werden. Aber auch hier muss man ABE oder Einzelzulassung nachweisen. So ist der Artz VW Käfer auf Basis 928 Porsche H-zulassungsfähig, weil eine Kleinserie gebaut und für den Straßenverkehr zugelassen wurde. Bei anderen Tuning- oder Bastelfahrzeugen bezweifle ich das.

      Wenn man Zubehörteile verwendet, die für das Fahrzeug zeitgerecht waren bzw. älter als 30 Jahre sind, ist das meist auch kein Problem. Ein VW Käfer mit einem 911er Aggregat gleicher Bauzeit ginge wohl durch, weil solche Fahrzeuge auch vor 40 oder 50 Jahren existierten. Ein VW Käfer mit einer Porsche 993 Felge darf nicht durchgehen. Nicht etwa, weil es an der Parallelität fehlt - in Mexiko wurden Käfer bis 2003 gebaut -, sondern weil der erste 993 erst 1993 gebaut wurde. Es fehlen damit auf die 30 ein paar Jahre.

      Wenn Ihr keinen Ärger haben wollt, kauft weiter die kleinen.
      Gut und ausführlich ausgedrückt. Genauso hatte ich verstanden und viel zu knapp wiedergegeben. Was ich allerdings nicht weiß, worauf bei der TÜV-Abnahme (nicht Eintragung als H!) geachtet wird. Oder Schrauben die Besitzer die Fahrzeuge alle 2 zum Original zurück und anschließend wieder zur Tuningkarre mit Teilen unter 30 Jahren? Das wäre dann ja ein Fall für die Steuerfahndung.
      Moin,

      also ich kann für die Fraktion der VW Käfer Fahrer sprechen und habe da so meine TÜV Erfahrungen.

      Grundsätzlich gibt es in der realen TÜV Welt unterschiede wie Tag und Nacht, denn auch Tüv-Gutachter haben einen gewissen Spielraum bei der Vergabe des H's. Die groben Eckpunkte für die Vergabe ist das Baujahr des Modells +/- 10 Jahre für Anbauteile und Zubehör.



      Bei meinem Käfer habe ich erst später das H-Kennzeichen beantragt, vorherwar ich normal unterwegs. So ist zum Beispiel die Tieferlegung eines VW Käfer vollig zeitgenössisch und H-fähig. Schon bei den VW Käfer Rallye Fahrzeugen wurden Fahrzeughöhe und Vorderachse in den 50er/60er Jahren umgebaut und ist historisch belegt. Motortechnisch wären auch Porsche-Motoren möglich, jedoch passt ein 6 Zylinder-Porsche-Motor nicht in den VW Käfer, hier sind nur die 4-Zylinder Porsche Motoren des 356 und die späteren VW Typ4 Motoren des Porsche 914 möglich.



      Neue Felgennachbauten müssen ein zeitgenössisches Desigh haben. Bei der sogenannten Patina ist es auch von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich. Die einen sind der Meinung das ein Fahrzeug natürlich altern kann und der Lack auch ausgeblichen und rostig sein darf, jedoch muss das Auto technisch einwandfrei sein. Andere Prüfer jedoch meinen das ein Oldtimer einen guten allgemeinen Gesamtzustand haben muss, das beinhaltet auch den Lack. Also wenn's bei dem einen nicht klappt, ab zum Nächsten. Auch sicherheitstechnische Einrichtungen wie Nachrüstung verbesserter Bremsen ( z.B. von Seilzugbremsen auf hydraulische Bremsen, oder Änderung von Trommel- auf Scheibenbremsen ) werden von vielen Prüfern aus Sicherheitsgründen akzeptiert.



      Auch beim VW T1 und VW T2 ist die Tieferlegung H-fähig. Früher wurde das Fahrwerk oft nach oben verlegt um geländefähiger zu sein, also eine Verstellung der Vorderachse. Somit ist das entgegengesetze herunterstellen historisch ok. Mein T2 Bus hat keine H-Kennzeichen, da er als LKW zugelassen und dadurch steuerlich günstiger ist als eine Zulassung mit H-Kennzeichen.


      Gruß Fossi