Neues Urteil des Bundesfinanzhofs zu Sammlungsverkäufen z. B. über Ebay

      Neues Urteil des Bundesfinanzhofs zu Sammlungsverkäufen z. B. über Ebay

      Hallo,

      nach etlichen Beiträgen und Verunsicherungen wegen Sammlungsverkäufen und den Abmahnanwälten hier ein wirklich neues und aus meiner Sicht sehr wichtiges Urteil de BFH.

      Kurz zusammengefasst: Der BFH unterstellt auch bei umfangreichen Verkäufen im Rahmen einer Sammlungsauflösung nicht automatisch, selbst bei sehr großem Mengen, eine gewerbliche zu versteurende Tätigkeit. Es handelte sich in diesem Fall um Modelleisenbahnartikel mit immerhin 1.500 Stück innerhalb zwei Jahren. Allerdings verkaufte der Anbieter davon getrennt auch Artikel auf ebay offiziell gewerblich; andere Teile seiner Sammlung aber privat.

      Gemäß BFH - immerhin das höchste Entscheidungsorgen in steuerlichen Fragen - durfte das örtliche FA diese Verkäufe nicht ohne "weitere Sachverhaltsaufklärung" seinen gwerblichen Verkäufe zurechnen.

      Ich denke dieses Urteil ist auch argumentativ bei "Droh"schreiben der sog. "Abmahnvereine/-anwälte" durchaus von Bedeutung.

      Man kann bei einem solchen Schreiben auf dieses Urteil verweisen. Details - hofentlich einigermaßen lesbar - auf dem Bild im Anhang.

      Grüße

      shb
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      • Ebay Urteil BFH neu.JPG

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