Thema: Ebay Abmahnungen - privater Verkauf von Modellautos aus eigener Sammlung

      Thema: Ebay Abmahnungen - privater Verkauf von Modellautos aus eigener Sammlung

      Moin,

      das Mitglied Blaubauch8 hatte mich an der Pinwand angeschrieben, nun habe ich dafür ein eigenes Thema eröffnet.
      Manfred hatte da ja auch schon negative Erfahrungen gemacht und daraufhin die aktivitäten bei Ebay eingestellt.
      Vielleicht kann Thomas ja aus seiner Sicht auch nochmal aufklären und Tips zur Vermeidung von Anwaltsschreiben geben.

      --

      Zitat Blaubauch8

      Hallo, wende mich hier mal an die gesamte Sammlergemeinschaft. Bin seit Jahren Sammler von Modellautos der Marke schuco. Nun, altersbedingt,stelle ich meine Sammlung nach und nach um und verkleinere diese. Nicht meht benötigte Modelle biete ich über Ebay an. Hier flatterte mit ein Anwaltschreiben im Auftrag einer Onlinehändlerin aus Schifferstadt ins Haus mit dem Vorwurf, ich würde nicht als Privatperson, sondern gewerblich ,aufgrung der neuwertigekeit und des Umfanges meiner eingestellten Modelle, gewerblich verkaufen. Wenn ich die Sache so betrachte, werden alle Sammler, welche auf Grund des Alters , Krankheit oder aus anderen Gründen irgendwann Ihre Sammlung oder Teie davon verkaufen möchten, automatisch Gefahr laufen, kriminalisiert zu werden. Sollte ich mich also darauf einstellen,dass meine Kinder und Enkel auch noch mit meiner Sammlung beschäftigt sind ?

      ---

      Gruß Fossi
      Vielleicht sollte man aufgrund von diesem Fall seine Modellautos nicht in diesem Onlinehandel aus Schifferstadt beziehen.
      Wenn die Inhaberin keine anderen Probleme hat als ebay Verkäufer mit Anwaltsschreiben zu konfrontieren dann weiß ich auch nicht mehr...
      Ich hab dort noch nie bestellt und werde es jetzt auch mit Sicherheit nie tun.

      Gruss Frank
      Hallo,

      und Hauptsache :

      Wir sind seit 01.09.2015 Mitglied der Initiative "FairCommerce".
      Nähere Informationen hierzu finden Sie unter fair-commerce.de.


      zu Finden auf der hp im Impressun.

      Vorstellung der Inititiative „FairCommerce" - gegen Abmahnmissbrauch
      Abmahnungen, die unangenehmen Wegbegleiter im E-Commerce
      Abmahnungen sind im Zeitalter des E-Commerce unangenehme
      Wegbegleiter und können im schlimmsten Fall existenz-bedrohend sein. Der
      Händlerbund blickt auf eine langjährige Erfahrung im E-Commerce zurück
      und sieht täglich wie Online-Händler mit Abmahnungen zu kämpfen haben.

      Gemeinsam für einen fairen Wettbewerb
      Aus diesem Grund haben wir die Initiative gestartet, um uns
      gemeinsam mit Ihnen für „FairCommerce – gegen Abmahnmissbrauch“
      einzusetzen. Wettbewerb im Onlinehandel ist gut und wichtig – aber wir
      wollen eine Kultur des fairen Wettbewerbs!



      In Zeiten von Corona auch eine Möglichkeit, seinen Umsatz zu steigern :(
      munter bleiben !!

      mit Grüßen aus dem mühlenkreis.de

      Stephan
      Guten Tag,

      ein interessantes Thema - danke für das Teilen im Forum. Ohne konkrete und detaillierte Hintergrundinformationen zum vorliegenden Sachverhalt ist es nicht möglich, an dieser Stelle rechtsverbindliche Aussagen zu treffen, daher folgende Informationen unter Vorbehalt:

      Die Einordnung als privater Verkäufer oder Verkäufer im geschäftlichen Verkehr wird bei e*** maßgeblich durch die Zahl der Verkäufe/Angebote definiert. Bei einer hohen Anzahl Verkäufen/Angeboten im Verhältnis zum Zeitraum kann ein gewerbliches Handeln vorliegen.

      Allerdings ist in besonderen Einzelfällen - und hierunter ist das Auflösen einer Sammlung grds. durchaus zu subsummieren - nicht zwingend davon auszugehen, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen muss. Ebenso ergibt sich die Beschaffenheit der Modelle (neuwertig, gebraucht, etc. pp.) im Wesen aus der Art und den Möglichkeiten des Sammelgebiets und stellt ebenfalls keinen hinreichenden Beleg für gewerbliches Handeln dar.

      Es gibt durchaus Urteile der Rechtsprechung, die sich mit diesem Sachverhalt auseinandersetzen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 21.02.2011, Az.: 5 W 22/11).

      Die Vermutung liegt nahe, dass sich besagte Onlinehändlerin in ihren eigenen Absatzmöglichkeiten durch die von privat angebotenen Schuco Modelle beeinträchtigt sieht/sah. Aus Perspektive der Onlinehändlerin ist diese Einschätzung nicht völlig von der Hand zu weisen, da es auf e*** mit hoher Wahrscheinlichkeit Anbieter gibt, die den Status des privaten Verkäufers bewusst missbrauchen. Aus Perspektive eines ehrlichen privaten Verkäufers, der Teile einer Sammlung veräußern möchte, ist ein solchermaßen geschildertes Geschäftsgebaren der Onlinehändlerin unnötig bis ärgerlich.

      Grundsätzliche Schwierigkeiten oder gar eine Unrechtmäßigkeit der Veräußerung von aus einer privaten Sammlungsauflösung stammenden Artikeln würde ich hieraus nicht ableiten. Bei entsprechender Nachweisbarkeit muss sich niemand von einem anwaltlichen Schreiben ins Bockshorn jagen lassen.

      Was mich vielmehr nachdenklich stimmt: Ein lebendiger Sammlermarkt entsteht aus meiner Sicht immer dann, wenn das Zusammenspiel von Hersteller, gewerblichem Händler und Sammler (der ggf. auch als privater Verkäufer in Erscheinung treten kann) auf Dauer funktioniert und jeder Akteur seine Daseinsberechtigung hat und behalten darf. Mit dem Geschilderten Verhalten hat die Onlinehändlerin dem Sammlermarkt jedenfalls einen Bärendienst erwiesen. Man sollte sich in einem solchen Fall zweimal überlegen, ob man dort Kunde sein möchte.


      AA+
      Hallo,
      das "Abmahngeschäft" betreibt die online-Händlerin wohl schon länger. Im letzten Jahr haben einige (Wiking)-Sammler auch entsprechende Schreiben erhalten, wobei von den Betroffenen unterschiedlich verfahren wurde. a) bezahlen b) aussitzen c) juristische Schritte einleiten. Von den abschließenden Ergebnissen habe ich leider keine Kenntnis. Ich meine aber auch, daß man es sich gut überlegen sollte, dort zu kaufen.
      Gruß
      mani
      Danke erst mal,für euer Interesse an der Sache! ergänzend handelt es sich hier speziell benannt,um die Anzahl der eingestellten Modelle,der Zeitraum der Einstellung oder der schon verkauften Modelle sowie der Zustand-neu( also unbenutzt in OVP ) .
      Hierbei wurden wohl meine Angebote aufgerufen und sowohl die aktuellen, als auch, in der Bucht dann abrufbaren Verkäufe gefiltert. Hieraus wurden dann die Daten zusammengestellt.
      Soweit erst mal,werde zu gegebener Zeit über das Ergebnis informieren. Schade, dass man mich nicht ,auch seitens der Antragstellerin,kontaktiert hat. Ich wäre der Letzte gewesen, der da nicht eine eivernehmliche Lösung angestrebt hätte.
      Grüß euch und bleibt schön gesund !
      Moin zusammen!

      Ich sammle nun schon seit mehr als 30 Jahre Modellautos und da ist natürlich so einiges zusammengekommen. Und irgendwann kommt dann auch mal eine Phase, wo man sich von Modellen trennen muss / möchte. Das sind zum einen die Doubletten, die sich aus ganz unterschiedlichen Gründen angesammelt haben (bei mir sind es aktuell fast 200 Stück) oder man möchte sich von einem Sammelgebiet trennen, um ein neues anzufangen. So habe ich das zum Beispiel für die Piccolos gemacht, die ich früher nicht gesammelt habe. Heute bin ich komplett, aber dafür musste ich auch Platz schaffen.

      Das einmal der Zeitpunkt kommen wird, wo man sich die Frage stellen muss, was mache ich mit der Sammlung (da steckt ja sehr viel Herzblut drin und auch viele tausend Euro), daran mag ich heute noch nicht denken.

      Früher habe ich meine Doubletten auf Flohmärkten verkauft. Manchmal hatte ich bis zu 100 Modelle dabei. Das hat niemanden interessiert. Ab und zu kam auch mal ein Händler vorbei und hat Modelle gekauft (ich hatte wohl zu günstig angeboten), die er dann bei sich zu einem höheren Preis wieder verkauft hat.

      Wenn ich über Ebay, auf Flohmärkten und Sammlerbörsen verkaufe, muss ich immer eine angemessene Gebühr bezahlen. Das ist auch in Ordnung so. Deswegen finde ich einen Verkauf z. B. über Ebay Kleinanzeigen, wo es ja nichts kostet, aus Händlersicht grenzwertig.

      Ich werde meine Doubletten oder was ich sonst an Modellen loswerden möchte auch weiterhin mit Augenmaß (wie immer schon) über Ebay anbieten. Je nach Zustand immer als gebraucht / neuwertig. Und verschleudern tue ich meine Modelle nie. Bekomme ich nicht annähernd den Preis, den ich für angemessen halte, verschenke ich die Modelle lieber an die Kinder.

      Wir brauchen den Fachhandel, die Online Shops, um die Neuheiten zu erwerben, denn die Spielwarengeschäfte werden ja immer weniger. Wir brauchen aber auch den Privatverkäufer für die Modelle (meist ja ältere und seltene Modelle und die kommen häufig aus Sammlungsauflösungen), die der Fachhandel nicht / nicht mehr liefern kann. Bei der Flut von Modellneuheiten jedes Jahr können viele aus Budgetgründen nicht alle Neuheiten sofort erwerben. Sind es dann auch noch limitierte Auflagen, kommt man oft auch mal zu spät. Dann braucht man den Privatverkäufer, der sich aus welchen Gründen auch immer, von einem Modell trennen will.

      Ein guter Fachhändler mit Serviceangeboten, Mengenrabatt, Sonderaktionen usw. braucht den Privatverkäufer nicht zu fürchten. Sollte mir ein Fachhändler mit einen Anwalt drohen (ist noch nie vorgekommen), würde dieser sofort auf die schwarze Liste kommen und ich würde das publik machen.

      Das waren mal so ein paar Gedanken zu diesem Thema.

      Viele Grüße,
      Wilfried
      Hallo,

      ich habe diesbezüglich noch "grellere" Erfahrungen. Vor etwa 7 jahren wurde ich auch von einem Händler bei seinem örtlichen Finanzamt angezeigt, da ich angeblich gewerblich tätig sei. Anlass war wohl, dass ich (allerdings keine Piccolos) sondern andere 1:43er Modelle, neuwertig in OVP in beschränkter Stückzahl angeboten hatte. Ich hatte diese aus Italien mitgebracht und einige auch in Ebay angeboten, da meine Sammlerkollegen im Club - für die sie eigentlich gedacht waren - sie nicht wollten.

      Das dortige Finanzamt hat sich sofort mit meinem Finanzamt in Verbindung gesetzt und sofort ohne jede Anhörung ein Verfahren wegen gewerblicher Steuerverkürzung eröffnet. In diesem Rahmen musste auch eBay sämtlich Daten über mich, meinen Accounts und Umsätze der letzten Jahre dem FA mitteilen, da ein Strafverfahren eröffnet sei.

      Ich habe dann meinen Anwalt und insbesondere Steuerberater eingeschaltet und bin in diesem Fall - ist ja kein dubioser Abmahnverein - offensiv vorgegangen. Ich will das Ergebnis kurz fassen:

      Diese Geschichte konnte relativ schnell beigelegt werden, da ich nachweisen konnte, dass meine Sammlung mehr als 8000 Modelle umfasst und für Sammler der Verkauf, Suche nach "besseren" Modellen und Verkauf von Teilen, relativ typisch ist. Ich habe dazu u. a. eine Erklärung (auch mit Fotos von Sammlungsbestandteilen) verfasst, die interessanterweise vom FA fast wörtlich für die Einstellung des Verfahrens übernehmen wurde!

      Man gab mir die aus meiner Sicht etwas seltsamen Empfehlung, wenn es zur Auflösung meiner Sammlung z. B. altersbedingt kommen sollte, ich dies dem FA mitteilen sollte. Ansonsten waren die Beamten - auch nach Einschaltung der Abeteilungsleiterin - recht einsichtig und vernünftig.

      Der ganze "Spaß" hat mich aber mit Anwalt und Steuerberater knapp 1000 € gekostet. Bei dem Versuch dieses Geld wegen unberechtigter Beschuldigung von dem Anzeiger zurückzubekommen, wurde das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft und auch im Zivilverfahren flott wegen eines angeblich bestehenden "Anfangsverdachts" eingestellt. Das war`s dann...

      Mein Steuerberater und ich haben im Folgenden die damals relativ ersten Urteile diesbezüglich durchforstet. Es gibt so ein paar Kriterien, die auf eine gewerbliche Tätigkeit hinweisen:

      • wertmäßiger Umfang der verkauften Artikel (grobe Orientierung 20.000 € pro Jahr)
        zusätzliches Angebot z. B. in Shops außerhalb von Ebay
      • wiederholter Verkauf von gleichartigen und neuwertigen Artiklen
      • regelmäßiges verkäuferisches Auftreten auf Plattformen
      Es gibt aber auch schon rechtskräftige Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, die ich hier nur grob aus meiner Erinnerug erwähnen möchte:

      1. Beispiel: Eine Frau hat über Jahre Pelzmäntel in Ebay in hoher Preisstruktur verkauft. Sie argumentierte, dass das ihre Sammlung von Pelzen aus vielen Jahr sei. Diese Tätigkeit wurde als gewerblich eingestuft.

      2. Beispiel: Ein Lehrer(!)ehepaar hat im Ausland folkloristische, landestypische Artikel fertigen lassen, mit der Begründung, diese schon über Jahre zu sammeln. Davon wurden regelmäßig etliche wiederholt über Ebay verkauft. Auch dies war in den Augen des Gerichts gewerblich.

      Wenn ich sehe, was in Ebay tagtäglich an neuwertigen immer wieder gleichartigen Artikeln besonders Klamotten und Elektronik als "privat" angeboten wird, kann man sich nur wundern.

      Mein etwas banaler Tipp: Durchaus mehrere Accounts betreiben (ausdrücklich bei Ebay erlaubt) und dies etwas verteilt anbieten; fällt dann weniger auf...

      Also: Erstens nicht erschrecken lassen; dies insbesondere von dem dubiosen "Abmahngeschäftsmodell". Notfalls mal ein Schreiben durch einen Anwalt aufsetzen lassen, an den "Verein" und die Anzeigenden.

      Grüße von einem offensichtlich "kriminellen Steuerverkürzer"

      und bleibt gesund - in diesen Tagen!

      shb

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „shb“ ()

      Hallo zusammen,
      bei manchen Händlern und Abmahnanwälten kann man über die Praktiken wirklich nur noch den Kopf schütteln.
      Das treibt Blüten die immer extremer werden.
      So langsam bekomme ich für meinen Teil den Eindruck das hier auf "Teufel-komm-raus" versucht wird Geld zu
      machen. So nach dem Motto:" Habe ich zu wenig Umsatz, hole ich mir den eben auf diese Art!"
      Ich für meinen Teil hatte vor ein paar Jahren mal die Anfrage eines Online-Händlers bei einigen Angeboten, ob es denn wirklich eine Sammlungsbegradigung sei.
      Da er mich persönlich angesprochen hat, war es für mich in Ordnung. Ich habe im damals die Sache geschildert und ein paar Fotos dazu gemacht. Damit war die Sache erledigt. Da wurde auch kein Abmahnbüro eingeschaltet und mit dem Vorschlaghammer nach Mücken geschlagen.
      Leider gibt es immer mehr Anwaltspraxen, die auf dieser Schiene das schnelle Geld machen wollen und sich als Hüter des Warenhandels aufspielen. Da hat unsere Bundesregierung eine dicke Gesetzeslücke gelassen, die dringend geschlossen werden sollte. Mit welchem Recht fordern solche Anwälte, ohne vorherige Anzeige Strafgelder, wenn es gar keine Verhandlung vor Gericht geschweigedenn eine Verurteilung gegeben hat. Entweder ist hier eine "tolle" Lobbyarbeit geleistet worden, oder die Bundesregierung befindet sich mal wieder im Tiefschlaf.
      Ich für meinen Teil verkaufe bei einer Sammlungsbegradigung meine Modelle nur noch direkt an Sammler, oder bei den Treffen. Es ist zwar etwas mehr Aufwand, aber man braucht sich nicht auch noch mit solchen Abzockern beschäftigen.
      Ausserdem habe ich für mich beschlossen die Namen der Shops zu veröffentlichen, die solcher Praxis fröhnen.
      So kann jeder für sich selbst ausmachen, ob er dort kaufen möchte, oder nicht.
      Bleibt alle gesund!
      Grüße, Ralph
      Hallo Hendrik,
      mein Gedanke war es die Namen hier im Forum zu veröffentlichen, vorausgesetzt das die Administratoren
      da keine rechtlichen Einwände haben.
      Es muss ja nicht sein, dass die Jungs dann Probleme bekommen.
      Bei solchen Abzockern ( gemeint sind hier nicht die Jungs vom Forum, sondern die Abmahner!!) weiß man ja nie!!
      Grüße, Ralph
      Hallo Manfred,
      ich hatte so etwas befürchtet.
      Werde , wenn mir so ein Händler unterkommt oder ich etwas in der Richtung erfahre, diesen Weg gehen.
      Es ist schon traurig das es mittlerweile solche Auswüchse annimmt.
      Klar gibt es immer "schwarze" Schafe die sich als Privatverkäufer ausgeben, aber muss man direkt mit Kanonen
      auf Spatzen schießen? So nach dem Motto: Erst mal alle abmahnen und dann fragen.
      Das es auch anders geht habe ich ja selbst erlebt!
      Wie gesagt, bei meinem System habe ich bisher keine Probleme mehr gehabt.
      Grüße,
      Ralph
      Die Sache ist leider deshalb kompliziert, weil die meisten Abmahner sich auf ein Urteil des BGH vom 04.12.2008 - I ZR 03/06 stützen. Dort heißt es im ersten Leitsatz:

      Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.

      In den Entscheidungsgründen dieses Urteils finden sich folgende Ausführungen bezogen auf den dort entschiedenen Fall:

      Aufgrund der Zahl und der Art der angebotenen Artikel sowie der Anzahl der getätigten Verkäufe ist im Streitfall von einem Handeln im geschäftlichen Verkehr auszugehen. Die Anzahl von 91 im Zeitraum von Mitte Januar bis Mitte Februar 2004 und vom 24. Juni bis 1. Juli 2004 angebotenen Artikel deutet ent-gegen der Ansicht der Revision der Beklagten auf ein Handeln im geschäftli-chen Verkehr hin. Entsprechendes gilt im Hinblick auf die Art der angebotenen Waren. Zu diesen hat das Berufungsgericht zwar keine Feststellungen getroffen. Diese kann der Senat jedoch aufgrund des unstreitigen Sachverhalts an-hand der in der Aufstellung für den Zeitraum von Mitte Januar bis Mitte Februar 2004 angeführten Verkaufsofferten selbst treffen. Danach hat die Beklagte ins-gesamt 18 Schmuckstücke, acht Handtaschen, vier Sonnenbrillen und drei Paar Schuhe zum Verkauf angeboten. Die Konzentration der Artikel auf wenige Pro-duktbereiche deutet ebenfalls auf ein Handeln im geschäftlichen Verkehr hin. Gleiches gilt für die Zahl der von Dritten erhaltenen Bewertungen. Eine Vielzahl von Käuferreaktionen nach früheren Auktionen des Anbieters legt ein Handeln im geschäftlichen Verkehr nahe. Mehr als 25 derartiger "Feedbacks" lassen Rückschlüsse auf eine geschäftliche Tätigkeit zu (BGH GRUR 2008, 702 Tz. 46 - Internet-Versteigerung III). Nach den vom Berufungsgericht in Bezug genom-menen Feststellungen des Landgerichts hat die Beklagte im Zeitraum vom 4. November 2003 bis 11. August 2004 Bewertungen für insgesamt 74 Transaktionen erhalten, bei denen sie in 66 Fällen Verkäuferin war.

      Konkret sollte man also davon ausgehen, dass rund 90 Veräufe innerhalb eines Jahres zivilrechtlich - nicht steuerrechtlich auf einen gewerblichen Verkauf hindeuten. Das im Einzelfall zu widerlegen ist dann Sache des Sammlers. Nach meinen Erfahrungen wird das vor allem unter dem Blickwinkel des Wettbewerbsrechts schwer. Aus diesem Blickwinkel ist auch die Entscheidung des BGH ergangen.

      Wer seine Sammlung auflöst, sollte deshalb schon aus Gründen der Vorsicht als gewerblicher Verkäufer auftreten und dem Käufer ein Widerrufsrecht einräumen, zudem klarstellen, wer unter welchen Konstellationen beim Widerruf welche Kosten zu tragen hat.

      Werden Wettbewerbstreitigkeiten gerichtlich ausgetragen und hat man das Pech bspw. in Hamburg zu landen, darf man damit rechnen, dass man im Falle des Unterliegens zwischen 8.500,- und 12.000,- € als Kosten zu tragen hat, weil dieses Gericht nach meinen Erfahrungen Zahlen unter 50.000 überhaupt nicht kennt und solche unter 100.000 nur wenn man mit Nachdruck daran erinnert, dass es sie gibt.

      Nur wirklich mutige (und sehr solvente) Menschen lassen es deshalb hier überhaupt auf Rechtsstreitigekeiten ankommen.
      Es gibt ein Urteil des europäischen Gerichtshof von 2018 zu dem Thema. EuGH, Urteil vom 04.10.2018, Az.: C-105/17
      Ist das nicht noch höher als der BGH? In diesem Urteil werden eine Reihe von Faktoren zur Unterscheidung von privat oder gewerblich genannt.
      Ich bin kein Jurist und habe vielleicht nur die Hälfte von dem ganzen Rechtssprech verstanden aber es klingt doch sehr danach, dass die Hürden für eine Einordnung als gewerblicher Händler ziemlich hoch sind.
      Hallo Giuseppe,
      ich habe bisher alle Verkäufe auf Ebay incl. Versand nur innerhalb Deutschlands getätigt.
      Das hat den Grund darin, das ich zu faul bin mich mit den verschiedenen Einfuhrbestimmungen und Versandkosten in den einzelnen Ländern zu beschäftigen.
      Hatte bisher nur einmal den Fall das ein Käufer in Österreich saß. Nach Absprache hat er mir eine Lieferadresse in Deutschland gegeben und konnte so das Modell trotzdem kaufen.
      Ansonsten gilt bei mir immer: Verkauf und Versand nur innerhalb Deutschlands!
      Hatte da auch noch nie Probleme.
      Meines Wissens nach kann Dich kein Europäischer Käufer deshalb verklagen.
      Über die Verkaufs- und Versandbestimmungen entscheidet immer noch der Verkäufer allein.
      Natürlich nur innerhalb des von Ebay vorgegebenen Rahmen.
      Kein Käufer kann darauf per Klage Einfluss nehmen.
      Sollte das irgendwann mal kommen, wird die Auflösung des Ebay Kontos mein erster Schritt sein.
      Ich lasse mir nicht vorschreiben an wen und wohin ich verkaufe!
      Grüße, Ralph
      Na ja, es kommt wohl immer auf den Einzelfall an. Einige Richter beim BGH scheinen sogar der Meinung zu sein, dass es vom Grundsatz her überhaupt keine privaten Verkäufe auf Auktionsplattformen gibt.

      Denn anders kann man das Urteil des BGH vom 30.04.2008, I ZR 73/05 nicht auffassen.

      In dem Urteil vom 30.04.2008 entschied der BGH, dass bereits 25 Käuferbewertungen für ein geschäftliches Handeln auf einer Verkaufsplattform sprechen.

      Quelle: it-recht-kanzlei.de/privater-a…erblicher-verkauefer.html
      Ich bin da ganz bei Dir Ralph. Ich bin ferner der Meinung, dass der Gesetzgeber gefordert ist, den Begriff des gewerblichen Handeln näher einzugrenzen.

      Im Übrigen ist es auch Abmahnkanzleien nicht grundsätzlich gestattet, dem Abgemahnten eine Kostennote zukommen zu lassen. Das gilt nur für den Fall, dass die Abmahnung zu recht ausgesprochen wurde.
      Wobei eigentlich der Grundsatz der Unschuldsvermutung gelten sollte. Das trifft allerdings nur auf das Strafrecht zu, im Zivilrecht kann die Beweislast auch beim Abgemahnten liegen.

      Ich sehe das trotzdem gelassen, man kann sich bekanntlich nicht gegen alles wappnen und vor allem schützten.
      Es kommt auch drauf an, bei welchen zuständigen Finanzamt "angeschwärzt" wird.
      Ich hatte bis circa 2007 eine riesige Sammlung an VW Modellen gehabt, nur vom Vorbild Modelle mit Boxermotor.
      Die Sammlung umfasste circa 7500 Modelle in nahezu allen Maßstäben. Dazu Unmengen an Fachliteratur und Nippes.
      Auch sehr alte gesuchte Modelle.
      2006/2007 war ich gesundheitlich so stark angeschagen, wo zu befürchten war, das meine Lebenserwartung nur noch wenige Monate andauern täte. Gegen ende 2007 herum ging es mit gesundheitlich wieder besser, bis heute.

      Weil ich vor vielen Jahren zweimal mitbekommen habe, wie mir bekannte ebenfalls Modellsammler plötzlich verstarben und die Witwen mit dem "Modell" Nachlas überfordert waren, wollte ich das mit meiner Sammlung zu Lebzeiten geregelt wissen.
      Wenige "Sahnestücke" sind in dem kaefermodelle.de/forum/ verkauft worden, wo ich bis 2010 herum Mitglied war.
      Im ebay habe ich meine Sammlung über einen Zeitraum von 6 Monaten angeboten unter dem Namen "erijuekro"
      Der Verkauf verlief normal, immer angeboten unter Gebraucht und ab 1 € und war ende 2007 abgeschlossen.
      Der gesamte Erlös betrug circa knapp 50.000 €

      2009 bekamm ich von dem mir zuständigen Finanzamt eine Strafanzeige wegen gewerblichen Handel ins Haus geflattert.
      Über zwei Jahre lang ging es hin und her, auch mit nachträgliche Steuerergänzungen. Dazu ein Anwalt für Steuerrecht, der in meinen Handeln von Modellen zuvor und dann den Verkauf der Sammlung keine Chance sah, das ich nicht verurteilt werde. Volle Programm mit Eintragung ins Grundbuchamt zu meinen Haus, Kontopfändung usw.
      Das Finanzamt hat einen Handelswert von 90 % errechnet, für was ich teils die Modell selber mal irgendwann eingekauft hatte, spielt keine Rolle. Das man zu derzeit ein angenommen Brekina Modell für 15 € gekauft hatte und dann nur einen Erlös von 5 € erziehlte, spielt ebenfalls keine Rolle in der Bewertung was gewerbliches Handeln betrifft.
      Mein Pech war, ich konnte keine Einkaufbelege vorweisen zu dem im ebay später verkauften Modellen.
      Ich will jetzt nicht zu sehr ins Detail gehen, was nun erlaubt ist und was nicht, so der Rahmen Privatverkauf noch bestand hat. Fakt ist halt, die meiste Info hat das Finanzamt über Nachfrage von ebay bekommen.
      Der Anstoss der "Bearbeitung" ist durch einen Händler passiert, der mein Verkauf meiner Sammlung anzeigte.

      Ich wurde förmlich vom Finanzamt kriminalisiert !
      Einstweilige Verfügungen durch den Anwalt in gang gesetzt wurden abgeschmettert.
      Dann macht mir der Anwalt eine Rechnung auf.
      Als Angeklagter voll verurteilt zu werden, dann wären Forderungen von 150.000 € vom Käger statt gegeben, plus Nebenkosten in höhe des Streitwertes. Ob der Richter eine geringere Forderung des Finanzamt vorschlagen wird, wurde auf Grund von Erfahrungen anderer Urteile ausgeschlossen.
      Oder einen Vergleich zu zustimmen in höhe 75.000 € inclusive aller Nebenkosten.

      Letzlich, auch weil ich gesundheitlich immer noch angeschlagen war, hatte ich den Vergleich zugestimmt.
      Der tatsächliche Erlös der jahrzehnte lang zusammen getragene Sammlung weg, plus Ersparnisse, die ich eigentlich für ein angenehmeres Renterdasein vorgesehen hatte.

      Seit dem werde ich immer noch vom Finanzamt belästigt mit der Unterstellung, ich täte gewerblich handeln.
      Und immer wieder bei jeder E-Steuererklärung der letzten Jahre wiederholt Einspruch erhoben.

      Verkauf über ebay ist bei mir gegen null. Wenn ich mal das ein oder andere RC Scalecrawler Modell verkaufen möchte, gehen da Kontakte und Anbahnung übers Fachforum oder FB.
      Meine Studios sind nur in geringer Anzahl und Wert, abgesehen davon möchte diese nicht veräußern.

      Eine Rat zur Sammlungsauflösung kann ich nicht geben, aber mein Erlebniss kann eine Warnung sein.

      Rohor schrieb:

      Hallo

      Bei " der Wikingtreffpunkt " läuft zur Zeit eine große Diskussion wegen der Abmahnwelle.
      Anscheinend wurden viele Wikingsammler/-Verkäufer abgemahnt.

      Grüsse
      Rohor


      Ich habe mich registriert und warte auf die Freischaltung. Mal sehen was die da so über das Thema berichten, es scheint ja so als wenn sich da jemand auf die Sammler eingeschossen hat.

      Gruß Fossi
      Hallo

      Ich bin auch betroffen.
      Anwalt Lutz Schroeder aus Kiel (Ebay Namen: lutschroede6) kauft bei den Wiking Sammler die bei Ebay Wiking Modelle verkaufen ein Modell. So kommt er an die Adresse von den privaten Verkäufer.
      Er sendet im Namens und im Auftrag der Frau Claudia Mayer, Schifferstadt, eine Abmahnung über 745,40€ und man soll eine Unterlassungserklärung unterschreiben.


      Gruß Piccolo-Freund
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      Hallo,
      und wenn man unter den Namen ein wenig googelt, kann man die Größenordnung erahnen. Da werden wohl nicht nur einzelne "auffällige" Sammler/Verkäufer abgemahnt, sondern es kann wohl jeden treffen, der eine nicht klar bestimmte Grenze bei seinen Angeboten/Verkäufen überschreitet.
      Ich habe für mich entschieden bei Verkaufsangeboten vorsichtig zu werden, um nicht in diese "Mühle" zu geraten. Zufriedenstellend ist das nicht, sondern einfach ärgerlich, zumal man anscheinend selbst rein rechtlich gesehen auf ganz, ganz dünnem Eis steht. (Um nicht zu sagen, man hat keine Chance/Handhabe dagegen)
      Gruß
      mani
      Schon traurig wenn man es als Anwalt nicht zu mehr gebracht hat um mit Abmahnungen sein Geld verdienen zu müssen.
      Noch armseliger ist es ebay Verkäufer anzuschwärzen weil man im eigenen Internetshop nichts verkauft. Vielleicht sollte die Dame mal ihr Geschäftskonzept überdenken.

      Gruss Frank
      Guten morgen,
      ich hatte ja schon geschrieben, daß ich Gott sei dank nicht abgemahnt wurde, aber aufgrund der Hinweise/Erfahrungen (auch in anderen Foren) sicher vorsichtiger werde. Es geht ja um private Angebote auf Internetplattformen. Die Angebote, die ich hier im Forum einstellen würde, haben die eigentlich einen anderen (geschützten) Status? Oder laufe ich nach einer Unterlassungserklärung auch Gefahr, daß ich dann eine Vertragsstrafe zahlen muß? Es kann sich ja ein "Maulwurf" registrieren lassen, was ja nicht zu verhindern ist, und schon hat er nach einem Kauf meine Adresse.
      Gruß
      mani
      Hallo mani,
      es geht letztlich darum was in der Unterlassungserklärung steht.
      Ein generelles Verbot im Internet zu verkaufen sollte da eigentlich nicht drinstehen.
      So etwas sollte man auch nicht unterschreiben. Wenn man wegen eBay Verkäufen abgemahnt wird
      kann einem auch nur der private Verkauf auf eBay untersagt werden. Wenn man danach aber als Händler
      dort verkaufen will ist dies möglich.
      Gruß
      Manfred