Moin Manfred,
das ist ja der "Casus Knacktus". Wenn ich persönlich auf Ebay verkaufen will, dann als Privatperson und
nicht als Händler. Dieser Unterschied war m.E. das was Ebay ausgemacht hat. Wenn ich als Händler auftreten möchte,
würde ich das über eine eigene Website machen, und nicht unbedingt in der Bucht.
Da es aber bekanntermaßen auch unter den Händlern schwarze Schafe gibt die versuchen, als privater Verkäufer natürlich, die Vorgaben durch Ebay, das Finanzamt und des Wettberwerbrechts zu umgehen, wird dann einfach mal auf alle die
privat verkaufen drauf los "gedroschen" und Abmahnungen verschickt. Das ist in meinen Augen das "Gießkannenprinzip".
Erstmal abmahnen und dann schauen was passiert. Leider ist das Pferd m.E. falschherum aufgezäumt.
Der Abmahner müsste in meinen Augen beweispflichtig sein und nicht der Abgemahnte, dann würden so einige Anwälte
dieser auswuchernden Branche sicherlich Schwierigkeiten mit ihren Abmahnungen bekommen.
Da ist noch viel Arbeit für den Gesetzgeber gefordert, in dem er langsam aber sicher mal die Kriterien für
solche Aktionen festlegen muss. So wie es jetzt ist, ist das alles zu schwammig ausgelegt.
Das ist jedenfalls meine Meinung zu diesem Thema.
Ich für meinen Teil verkaufe nur noch so wenig wie möglich in der Bucht. Wenn ich meine Sammlung begradige kommen da nämlich immer ganz schnell mal über 100 Modelle zusammen. Auf diese Weise bin ich dann auch ganz schnell im
Focus dieser Abmahner. Also nur noch privater Verkauf auf Treffen unter Sammlern.
Grüße aus dem heißen Rheinland,
Ralph
das ist ja der "Casus Knacktus". Wenn ich persönlich auf Ebay verkaufen will, dann als Privatperson und
nicht als Händler. Dieser Unterschied war m.E. das was Ebay ausgemacht hat. Wenn ich als Händler auftreten möchte,
würde ich das über eine eigene Website machen, und nicht unbedingt in der Bucht.
Da es aber bekanntermaßen auch unter den Händlern schwarze Schafe gibt die versuchen, als privater Verkäufer natürlich, die Vorgaben durch Ebay, das Finanzamt und des Wettberwerbrechts zu umgehen, wird dann einfach mal auf alle die
privat verkaufen drauf los "gedroschen" und Abmahnungen verschickt. Das ist in meinen Augen das "Gießkannenprinzip".
Erstmal abmahnen und dann schauen was passiert. Leider ist das Pferd m.E. falschherum aufgezäumt.
Der Abmahner müsste in meinen Augen beweispflichtig sein und nicht der Abgemahnte, dann würden so einige Anwälte
dieser auswuchernden Branche sicherlich Schwierigkeiten mit ihren Abmahnungen bekommen.
Da ist noch viel Arbeit für den Gesetzgeber gefordert, in dem er langsam aber sicher mal die Kriterien für
solche Aktionen festlegen muss. So wie es jetzt ist, ist das alles zu schwammig ausgelegt.
Das ist jedenfalls meine Meinung zu diesem Thema.
Ich für meinen Teil verkaufe nur noch so wenig wie möglich in der Bucht. Wenn ich meine Sammlung begradige kommen da nämlich immer ganz schnell mal über 100 Modelle zusammen. Auf diese Weise bin ich dann auch ganz schnell im
Focus dieser Abmahner. Also nur noch privater Verkauf auf Treffen unter Sammlern.
Grüße aus dem heißen Rheinland,
Ralph